Wassertemperatur: 23,5 °C

OMS Voraussetzungen Besuch

VORAUSSETZUNGEN FÜR IHREN BESUCH

Gültig ab dem 10. August 2021
Die wichtigsten Infos für Ihre Anreise

Für eine schnelle und reibungslose Ankunft bitten wir Sie, Folgendes mitzubringen:

  1. Berechtigungs-Nachweis
    1. Getestet: Offiziell anerkanntes, negatives Corona-Testergebnis (PCR- oder Schnelltest), welches bei der Ankunft maximal 48 Stunden alt sein darf. Ein negatives Testergebnis wird ab einem Alter von 6 Jahren benötigt. Bitte beachten Sie: Es werden nur Tests einer offiziellen Teststelle akzeptiert. Ein kostenfreies Testzentrum steht Ihnen von 10:00 – 19:00 Uhr auf unserem Parkplatz (P1 am Haupteingang) zur Verfügung.
    2. Geimpft: Bitte bringen Sie Ihren Impfnachweis in Form des offiziellen Impfpasses oder als digitalen Nachweis per App mit. Der Impfnachweis muss von offizieller Stelle anerkannt sein und folgende Informationen enthalten: Vor- und Nachname, Impfstoff, Impfdatum. Der vollständige Impfnachweis muss älter als 14 Tage sein. Haben Sie Ihre vollständige Impfung am 01.06.2021 erhalten, gelten Sie ab dem 15.06.2021 als „geimpft“ und können ab diesem Tag das Strandbad Otto-Maigler-See besuchen.
    3. Genesen: Bitte bringen Sie Ihr positives PCR-Testergebnis mit, das mindestens 28 Tage zurückliegt. Sollte Ihr positives Testergebnis länger als 6 Monate zurückliegen, müssen Sie zusätzlich Ihren offiziellen Impfnachweis bzw. Impfpass mitbringen. Als Nachweis muss der Original Impfpass vorgelegt werden. Ab dem Zeitpunkt der Impfung gelten die Personen als vollständig immunisiert.
  2. Lichtbildausweis
    1. Alle Gäste über 16 Jahren müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen. Der Berechtigungs-Nachweis wird vor Ort mit dem Lichtbildausweis abgeglichen. Neben dem offiziellen Ausweis werden auch Personalausweis, Reisepass, Krankenversicherung-Karte, Führerschein, o. ä akzeptiert.
      Kinder zwischen 6 und 16 Jahren weisen sich – in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten – mit dem Schülerausweis, der Geburtskunde oder der Krankenversicherungskarte ohne Lichtbild aus.
  3. Medizinische Maske
    1. Die Maskenpflicht gilt gemäß den offiziellen behördlichen Vorgaben des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr. Bitte beachten Sie, dass das Tragen eines gewickelten Schals, Tüchern oder einer Stoffmaske nicht zulässig ist. Als medizinische Masken werden z. B. OP-Masken oder FFP2 & 3-Masken akzeptiert. Soweit Kinder zwischen 6 und 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Für ein gesundes Miteinander
  • Gesundheit: Wir bitten Sie, das Strandbad Otto-Maigler-See nur bei gutem Gesundheitszustand anzutreten. Besucher, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2-infizierten Person hatten oder Symptome eines Atemwegsinfektes oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen das Strandbad Otto-Maigler-See nicht betreten.
  • Abstand: Bitte beachten Sie die vorgegebene Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern zu Personen, die nicht zu Ihrer Gruppe gehören. Wir bitten Sie, beim Parken auf die vorgegebene Abstandsregelung zu achten und den Anweisungen des einweisenden Personals vor Ort Folge zu leisten
  • Niesen & Husten: Wir bitten Sie, die gängige Nies- und Hustenetikette bei Ihrem Besuch im Strandbad Otto-Maigler-See einzuhalten.
  • Händewaschen: Häufiges und gründliches Händewaschen wird ausdrücklich empfohlen. Bitte machen Sie davon regelmäßig Gebrauch. Es stehen Ihnen dafür ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung.
  • Unwohlsein: Sollten Sie sich während Ihres Besuchs unwohl fühlen, meiden Sie sämtliche Kontakte zu anderen Gästen und kontaktieren Sie umgehend den nächsten Mitarbeiter. Tragen Sie dabei bitte in den vorgeschriebenen Bereichen immer eine medizinische Maske und halten Sie Abstand zu Ihren Mitmenschen.