VORAUSSETZUNGEN FÜR IHREN BESUCH

Gültig ab dem 10. August 2021
Die wichtigsten Infos für Ihre Anreise

Für eine schnelle und reibungslose Ankunft bitten wir Sie, Folgendes mitzubringen:

  1. Berechtigungs-Nachweis
    1. Getestet: Offiziell anerkanntes, negatives Corona-Testergebnis (PCR- oder Schnelltest), welches bei der Ankunft maximal 48 Stunden alt sein darf. Ein negatives Testergebnis wird ab einem Alter von 6 Jahren benötigt. Bitte beachten Sie: Es werden nur Tests einer offiziellen Teststelle akzeptiert. Ein kostenfreies Testzentrum steht Ihnen von 10:00 - 19:00 Uhr auf unserem Parkplatz (P1 am Haupteingang) zur Verfügung.
    2. Geimpft: Bitte bringen Sie Ihren Impfnachweis in Form des offiziellen Impfpasses oder als digitalen Nachweis per App mit. Der Impfnachweis muss von offizieller Stelle anerkannt sein und folgende Informationen enthalten: Vor- und Nachname, Impfstoff, Impfdatum. Der vollständige Impfnachweis muss älter als 14 Tage sein. Haben Sie Ihre vollständige Impfung am 01.06.2021 erhalten, gelten Sie ab dem 15.06.2021 als "geimpft" und können ab diesem Tag das Strandbad Otto-Maigler-See besuchen.
    3. Genesen: Bitte bringen Sie Ihr positives PCR-Testergebnis mit, das mindestens 28 Tage zurückliegt. Sollte Ihr positives Testergebnis länger als 6 Monate zurückliegen, müssen Sie zusätzlich Ihren offiziellen Impfnachweis bzw. Impfpass mitbringen. Als Nachweis muss der Original Impfpass vorgelegt werden. Ab dem Zeitpunkt der Impfung gelten die Personen als vollständig immunisiert.
  2. Lichtbildausweis
    1. Alle Gäste über 16 Jahren müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen. Der Berechtigungs-Nachweis wird vor Ort mit dem Lichtbildausweis abgeglichen. Neben dem offiziellen Ausweis werden auch Personalausweis, Reisepass, Krankenversicherung-Karte, Führerschein, o. ä akzeptiert.
      Kinder zwischen 6 und 16 Jahren weisen sich - in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten - mit dem Schülerausweis, der Geburtskunde oder der Krankenversicherungskarte ohne Lichtbild aus.
  3. Medizinische Maske
    1. Die Maskenpflicht gilt gemäß den offiziellen behördlichen Vorgaben des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr. Bitte beachten Sie, dass das Tragen eines gewickelten Schals, Tüchern oder einer Stoffmaske nicht zulässig ist. Als medizinische Masken werden z. B. OP-Masken oder FFP2 & 3-Masken akzeptiert. Soweit Kinder zwischen 6 und 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Für ein gesundes Miteinander
  • Gesundheit: Wir bitten Sie, das Strandbad Otto-Maigler-See nur bei gutem Gesundheitszustand anzutreten. Besucher, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2-infizierten Person hatten oder Symptome eines Atemwegsinfektes oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen das Strandbad Otto-Maigler-See nicht betreten.
  • Abstand: Bitte beachten Sie die vorgegebene Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern zu Personen, die nicht zu Ihrer Gruppe gehören. Wir bitten Sie, beim Parken auf die vorgegebene Abstandsregelung zu achten und den Anweisungen des einweisenden Personals vor Ort Folge zu leisten
  • Niesen & Husten: Wir bitten Sie, die gängige Nies- und Hustenetikette bei Ihrem Besuch im Strandbad Otto-Maigler-See einzuhalten.
  • Händewaschen: Häufiges und gründliches Händewaschen wird ausdrücklich empfohlen. Bitte machen Sie davon regelmäßig Gebrauch. Es stehen Ihnen dafür ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung.
  • Unwohlsein: Sollten Sie sich während Ihres Besuchs unwohl fühlen, meiden Sie sämtliche Kontakte zu anderen Gästen und kontaktieren Sie umgehend den nächsten Mitarbeiter. Tragen Sie dabei bitte in den vorgeschriebenen Bereichen immer eine medizinische Maske und halten Sie Abstand zu Ihren Mitmenschen.




Beschreibung:

Grün: Es sind noch Plätze frei
Gelb: Nur noch wenige Plätze verfügbar
Rot: Zurzeit können keine Gäste empfangen werden

Ergänzung Haus- und Badeordnung

Geltung der Ergänzung zur Haus- und Badeordnung
Diese Ergänzung gilt ab dem 03.06.2021 zusätzlich zur gültigen Haus- und Badeordnung des Strandbad Otto-Maigler-See und ist bis auf weiteres verbindlich für alle Gäste.
Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte auf Basis gesetzlicher Bestimmungen ein.

Dieses Strandbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich weitere Ansteckungen zu vermeiden. Die Organisation des Badebetriebes wurde hierauf umgestellt. Die ergriffenen Maßnahmen sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen ist es zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch die Einhaltung der Haus- und Badeordnung sowie den aufgestellten Maßnahmen gerecht werden.

Bitte beachten Sie: Die Regelungen dieser Ergänzung gehen den Regelungen der Haus- und Badeordnung vor, soweit sie abweichende Regelungen enthält. Im Übrigen gelten die Regelungen der Haus- und Badeordnung weiterhin. Diese und die Ergänzung der Haus- und Badeordnung sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und uns.

Eintrittsberechtigung
Gäste können ihre Eintrittskarten vor Ort an den Kassenhäusern oder über unseren Ticketshop online erwerben. Bei Warteschlangen sind die auf dem Boden angegebenen Abstände einzuhalten. Es ist zu beachten, dass es aufgrund der vorgeschriebenen Begrenzung der Besucherzahlen zu vorübergehenden Einlassstopps kommen kann. Eine zeitliche Begrenzung für den Aufenthalt gibt es nicht. Der Badetag endet spätestens mit Schließung des Strandbades am jeweiligen Tag.

Registrierungspflicht
Gäste sind verpflichtet sich mit ihren Kontaktdaten zu registrieren. Bei Gästen mit einem gültigen Online Ticket entfällt die gesonderte Registrierung vor Ort, da die Tickets bereits im Vorfeld personalisiert werden müssen. Gäste, welche ihre EIntrittskarten vor Ort erwerben, müssen sich mittels eines QR Codes über den Anbieter „recover“ anmelden. Für Besucher ohne Smartphone liegen entsprechende Zettel bereit. Ein Besuch des Strandbades ohne Ausfüllen des Aufenthaltsnachweises ist nicht möglich.

Maskenpflicht
Beim Betreten des Strandbades ist ein Mundschutz mitzuführen. Dies kann bei Bedarf durch das Personal kontrolliert werden.
Der Mundschutz muss nur in den gesondert gekennzeichneten Bereichen getragen werden.

Allgemeine Hygienemaßnahmen

  • Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich.
  • Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen auf dem gesamten Gelände.
  • Beachten Sie die Husten- und Niesetikette
  • Vermeiden Sie die Bildung von Menschenansammlungen

Abstandsregelungen
Bitte halten Sie auf dem gesamten Gelände zu anderen Personen die aktuell gebotenen Abstandregeln (min. 1,5m) ein.
Die Möbel im Beachclub sind bereits vorab mit den vorgegebenen Abständen gestellt worden. Ein Verstellen der Möbel ist nicht erlaubt.
Gemeinsam aufhalten unter Nicht-Einhaltung der gebotenen Abstände dürfen sich Verwandte in gerader Linie, Personen aus maximal zwei Haushalten sowie unterstützungsbedürftige Personen sowie Personengruppen mit maximal zehn Personen. Handtücher sowie ggf. gemietete Liegen sind dementsprechend zu positionieren.
Eltern sind für die Einhaltung der Abstandsregelungen ihrer Kinder verantwortlich.
Zudem sind die Abstandsregelungen auch im Wasser einzuhalten.

Sanitär- und Umkleideräume
Vor den Räumlichkeiten sind Abstandsmarkierungen auf dem Boden angebracht. Diese sind einzuhalten. Das Anstehen erfolgt außerhalb der Räumlichkeiten. So lange Toiletten oder Umkleiden besetzt sind, warten sie bitte draußen in den dafür markierten Bereichen. Die Maskenpflicht besteht ab dem überdachten Eingangsbereich und ist durch Hinweisschilder gekennzeichnet.
Bei den Duschen sind zwei Duschen gesperrt, um die nötigen Abstände einzuhalten. Daher warten Sie auch hier – wenn alle Duschen besetzt sind – bis die nächste Dusche frei wird, im dafür vorgesehenen Bereich. Im Duschbereich selber besteht keine Maskenpflicht, da es sich nicht um einen geschlossenen Raum handelt.

Spielplatz
Grundsätzlich ist die Nutzung des Spielplatzes durch Kinder erlaubt. Eltern haben – wie auf dem gesamten Strandbadgelände auch – die Aufsichtspflicht für ihre Kinder und die Verantwortung für ihre Kinder hierbei auf die Einhaltung von Mindestabständen zu achten und Grüppchenbildung zu vermeiden.

Badeinseln
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation müssen wir uns leider vorbehalten bestimmte Bereiche im Bad zu sperren. Hierzu gehören neben Teilen der Sanitäranlagen zur Einhaltung der nötigen Abstände auch die Badeinseln im Wasser. Eine Nutzung ist aufgrund der aktuellen Verordnung nicht möglich. Ein Anspruch auf (anteilige) Erstattung oder Minderung des Eintrittspreises ergibt sich hieraus nicht.

Volleyballfelder
Die Nutzung der Volleyballfelder erfolgt unter Berücksichtigung der Versammlungsregelungen im öffentlichen Raum (maximal 10 Personen). Bälle sind selbstständig mitzubringen.

Speisen und Getränke
Speisen und Getränke dürfen Sie außerhalb des Beachclubs selber mitbringen und verzehren. Im Beachclub ist kein Eigenverzehr gestattet. Beim Kauf von Speisen und Getränken an den diversen Imbissständen auf dem Gelände sind die gültigen Abstandsregelungen und die dortigen Aushänge zu beachten.

Beachclub
Der Beachclub mit seinen Sitzgelegenheiten gilt als Gastronomie. Daher besteht hier eine erneute Registrierungspflicht mit Kennzeichnung der jeweiligen Tischnummer sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens für den Verzehr vor Ort. Bei einer Mitnahme der Ware zum jeweiligen Liegeplatz auf dem Strandgelände besteht keine Registrierungspflicht. Bitte beachten Sie auch hier das Einhalten der Abstandsregelungen an der Theke.
Weisungen des Personals
Unsere Mitarbeiter*innen sowie von uns beauftragte Firmen/Personen (z.B. Security) beaufsichtigen die Einhaltung aller Regelungen und Maßnahmen und werden im Rahmen des Hausrechts tätig. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Eine lückenlose Überwachung ist jedoch nicht möglich.
Eine Missachtung der Anweisungen kann ggf. zum Ausspruch eines Hausverweises oder
–verbotes führen.

Eigenverantwortung der Gäste
Wir weisen darauf hin, dass wir alle Maßnahmen zur Vermeidung von Ansteckungen versuchen umzusetzen. Verkehrssicherungsmaßnahmen, die jedes Risiko vollständig ausschließen, sind jedoch nicht möglich. Eine Ansteckungsfreiheit sowie eine lückenlose Überwachung können wir daher nicht garantieren.
Als Gäste sind auch Sie in Ihrer Eigenverantwortung durch gesteigerte Vorsicht, Einhaltung der Regelungen sowie der Annahme von Anweisungen unseres Personals das Risiko für alle Beteiligten zu verringern.

Ihr Team des Strandbades Otto-Maigler-See

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AKTUELLE INFOS


ÖFFNUNGSZEITEN
(tagesaktuell)
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STRANDBAD & BEACH CLUB
vorübergehend wetterbedingt geschlossen
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SEETERRASSE
Fr. 26.04. - So. 28.04.
von 12:00 - 18:00 Uhr
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